News
► SEPA-Verfahren
Zum 01.01.2014 wird der Zahlungsverkehr in der EU auf das neue SEPA-Verfahren umgestellt und erfordert u.a. neue Kontonummern (IBAN und BIC) sowie neue Schnittstellen zu Ihrer Hausbank.
►Gelangensbestätigung
Liefert ihr Unternehmen Ware an in der EU ansässige Unternehmen, so sind diese Lieferungen grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Seit 01.01.12 muß zur Wahrung der Umsatzsteuerfreiheit der Nachweis erbracht werden, dass die Ware tatsächlich bei einem Empfänger innerhalb der EU angekommen ist. Sofern dieser Nachweis nicht erbracht werden kann droht bei einer Steuerprüfung der nachträgliche Verlust der Umsatzsteuer-freiheit. Als Nachweis kann eine sogenannte Gelangensbestätigung dienen, in welcher der Warenempfänger bestätigt, die aufgeführte Ware erhalten zu haben. Der Starttermin für die neue Verfahrensweise wurde mehrfach verschoben, aktuell auf 01.01.14.